Impressum & AGB
RAKO GmbH | Impressum & AGB
RAKO GmbH
Am Gründel 9
09423 Gelenau/ Erzgebirge
Geschäftsführer: Thomas Spindler
USt.-ID: DE141294582
Wirtschaftssteuer-ID: 224/117/00398
Handelsregister: Amtsgericht Chemnitz
Handelsregisternummer HRB 2445
Inhaltlich verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Thomas Spindler
Rechtlicher Hinweis: Die EU hat ein Online-Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschaffen. Informationen dazu finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir beteiligen uns nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Bildnachweis
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Umsetzung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Präambel
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsgeschäfte zwischen der RAKO GmbH, Gewerbepark am Gründel 9, 09423 Gelenau, (nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt) und unseren Kunden (nachfolgend "Besteller" genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Davon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Bestellers mit dem Hinweis der vorrangingen Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt und/oder die Auftragnehmerin die ihr obliegende Leistung in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers vorbehaltlos ausführt.
1. Angebote
Die angegebenen Angebote der Auftragnehmerin sind in jeder Hinsicht freibleibend.
2. Auftragserteilung
1. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Ein Widerruf einer Bestellung nach Eingang bei der Auftraggeberin ist ausgeschlossen.
2. Die in den Drucksachen der Auftragnehmerin angegebenen Maße, Gewicht und Daten sowie Abbildungen und Beschreibungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies von der Auftragnehmerin ausdrücklich bestätigt wird.
3. Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen, die in den Besitz des Bestellers gelangen, bleiben das Eigentum der Auftragnehmerin; sie sind auf Verlangen der Auftragnehmerin unverzüglich zurückzusenden. Der Besteller ist nicht berechtigt, sie ohne Genehmigung Dritten zugänglich zu machen oder als Grundlage für eigene Konstruktionen zu verwenden. Zuwiderhandlungen machen den Besteller schadenersatzpflichtig.
4. Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster und dergleichen volle Verbindlichkeit und Verantwortung. Er hat insbesondere dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
5. Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.
3. Preis
1. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Das gilt auch bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen.
2. Verpackung und Versand erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen der Auftragnehmerin.
3. Werkzeuge, die nicht listenmäßig geführt werden, unterliegen einem durch die Sonderherstellung bedingten, seitens der Auftragnehmerin in dem Angebot konkret zu benennenden Preisaufschlag. Ist die genaue Festsetzung der Preise nicht möglich, so werden die Preise nach Fertigstellung des Werkzeugs unter Zugrundelegung der Gestehungskosten festgesetzt.
4. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise werden in Euro gestellt.
2. Die Zahlungen sind in bar ohne jeden Abzug, jedoch bis 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten; Reparaturen und Lohnarbeiten sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
3. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
4. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, sofern die Auftragnehmerin dem Besteller gegenüber den Zahlungsverzug anmahnt.
5. Lieferungen an der Auftragnehmerin unbekannte Besteller erfolgen nur gegen Vorkasse oder unter Nachname. Sonderwerkzeuge werden an solche Besteller nur gegen entsprechende Anzahlung geliefert, wobei die Verrechnung der Anzahlung bei der Restlieferung erfolgt.
6. Erhält die Auftragnehmerin nach Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis davon, dass der Besteller objektiv kreditunwürdig ist, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des seitens des Bestellers geschuldeten Entgelts die Sendungen zurückbehalten, Sicherung für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von der Auftragnehmerin tatsächlich gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungseinstellungen oder Konkurs des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.
7. Der Besteller ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, sofern diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder bestritten, aber im Rahmen eines Rechtsstreits entscheidungsreif sind. .
5. Eigentumsvorbehalt
1. Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2. Die von der Auftragnehmerin unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dürfen weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Auftragnehmerin und evtl. Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
3. Werden Waren, an denen sich die Auftragnehmerin das Eigentum vorbehalten hat, im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet, so hat der Besteller der Auftragnehmerin hiervon unverzüglich Anzeige und alle zweckdienlichen Mitteilungen zu machen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er gegenüber der Auftragnehmerin für allen hieraus entstehenden Schaden.
4. Für den Fall, dass die von der Auftragnehmerin bezogenen Waren vom Besteller weiter veräußert werden, bevor der Kaufpreis gegenüber der Auftragnehmerin bezahlt ist, gilt als vereinbart, dass alle Kaufpreisansprüche gegen den Erwerber des Bestellers in voller Höhe an die die Abtretung hiermit annehmende Auftragnehmerin abgetreten werden. Der Besteller verpflichtet sich, beim Weiterverkauf der Ware dem Erwerber von der Abtretung Kenntnis zu geben. Er verpflichtet sich ferner, den Namen des Erwerbers der Auftragnehmerin auf Verlangen mitzuteilen. Die Auftragnehmerin ist ferner jederzeit berechtigt, den Erwerber davon in Kenntnis zu setzen, dass die Auftragnehmerin von diesem die direkte Zahlung verlangen kann. In diesem Fall ist der Besteller zum Einzug der Forderungen nicht mehr berechtigt.
6. Lieferzeit
1. Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Eintreffen der Lieferung bei dem Besteller. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus.
2. Teillieferungen sind auf Kosten des Bestellers zulässig, sofern der Besteller Teillieferungen wünscht oder diese schriftlich vereinbart sind.
3. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitung besteht nicht, es sei denn, die Auftragnehmerin, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln insoweit vorsätzlich oder grob fahrlässig.
7. Versand
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wenn der Besteller nichts vorschreibt, wird der Versand nach pflichtgemäßem Ermessen der Auftragnehmerin durch eine zweckmäßige Versandart vorgenommen.
2. Für auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Ware wird keine Haftung übernommen und nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt.
3. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4. Abweichungen von dem Versandzettel, dem Lieferschein oder der Rechnung sind unverzüglich nach Empfangen der Ware der Auftragnehmerin schriftlich zu melden.
8. Mangelhaftung
1. Eine Mängelrüge muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Auftragnehmerin eingehen. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Mangel um einen nicht offensichtlichen Mangel handelt.
2. Für die Güter der gelieferten Ware leistet die Auftragnehmerin Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab Wareneingang beim Besteller (ausgenommen Verschleißteile).
3. Für Werkzeuge, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art der Verwendung einem vorzeitigem Verbrauch, einer natürlichen Abnutzung oder einer übermäßigen Inanspruchnahme unterliegen, wird Ersatz, Reparatur oder Nachbesserung nur gegen Berechnung geliefert bzw. ausgeführt, soweit kein Mangel vorliegt. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung - z.B. durch Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung.
4. Für Materialmängel, die nach Prüfung des vom Besteller einzusendenden beanstandeten Werkzeuges tatsächlich bestehen, leistet die Auftragnehmerin kostenlosen Ersatz, vorausgesetzt, dass das Werkzeug in nicht demontiertem Zustand zurückgeschickt wird. Bei unberechtigten Mängelrügen können die Kosten der Prüfung, einschließlich entstandener Versandspesen, dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
5. Wird der Auftragnehmerin die Lösung einer Konstruktionsaufgabe überlassen, so kann eine Mängelhaftung bei Funktionstauglichkeit des Konstruktionsgegenstandes abgesehen von Materialmängeln nur dann geltend gemacht werden, wenn der Konstruktionsgegenstand dem allgemeinen Stand der Technik nicht entspricht und dies auf ein schuldhaftes Verhalten der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
6. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haftet die Auftragnehmerin nur für zeichnungsgerechte Ausführung.
7. Der Besteller kann auf Grund der Mängelhaftung nur verlangen, dass innerhalb angemessener Zeit unbrauchbare Teile unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert werden.
8. Bei nicht möglicher Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller jedoch die Vergütung mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln ausgeschlossen, sofern nicht die Auftragnehmerin, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln oder der Mangel zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt.
9. Als Mängel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort des Vertrags ist Gelenau.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechselklagen, ist - soweit gesetzlich zulässig - Chemnitz.
10. Verbindlichkeit des Vertrags
1. Vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich in Deutschland für Deutsche geltendes Recht.
2. Soweit gegenüber Nichtkaufleuten besondere gesetzliche Mindestregelungen gelten, finden diese anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
RAKO GmbH
Gewerbepark am Gründel 9
09423 Gelenau
Telefon: 037297 76920
Telefax: 037297 769210